Service (oder: Was machen wir eigentlich?)

Unsere Dienste für Sie:


- Begutachtung und Bewertung von Unfallschäden

- Fahrzeugbewertung

- Unfallrekonstruktion

- Gerichtsgutachten

- Technische Gutachten

- Restwertermittlung

- Beweissicherung

- Kostenvoranschläge

- Plausibilitätsprüfungen

- Gutachten- und Rechnungsprüfungen




Unser FAQ: Frequently Asked Questions (
Häufig gestellte Fragen.)

Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?
Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall, Gutachtenerstellung bei Haftpflicht und Kasko, Ermittlung einer eventuellen Wertminderung, Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang, Gutachten- und Rechnungsprüfungen, Plausibilitätsprüfungen, Fahrzeugbewertungen, Restwertermittlungen u.v.m.                                

Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf? 

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw.
die eintretende Haftpflichtversicherung, auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH's die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.         

Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?


Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 500,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.  Eine telefonische Abstimmung mit einem unabhängigen Sachverständigen wird jedoch empfohlen. 

Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?
 

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. der Sachverständige der Versicherung arbeitet schließlich bei bzw. für die Gesellschaft, welche den Schaden letztendlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Restwert neben dem reinen Reparaturschaden richtig ermittelt werden. 

Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen und qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen?
 

Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige zumindest die Qualifikation des Kfz-Meisters, Staatl.-gepr. Technikers oder Ingenieurs/Dipl.-Ingenieurs besitzt und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband, wie dem BVSK. Darüber hinaus ist eine öffentliche Bestellung und Vereidigung des Sachverständigen ein Indiz für Vertrauen der Ämter in dessen Fähigkeiten.

Sollten Sie eine hier noch nicht aufgeführte Frage haben, sind wir jederzeit telefonisch oder per Mail für Sie erreichbar.

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